Rechtsgebiete

Die Rechtsgebiete

Jura unterteilt sich generell in drei Gebiet

Staatsrecht.  Privatrecht.  Strafrecht.

Diese Unterteilung erfolgt anhand der möglichen Einflussnahme auf die jeweiliigen Werte


ensche
n ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlich

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